
Julia Ganhör-Schimböck
DR. MED. UNIV.
FACHÄRZTIN FÜR GYNÄKOLOGIE & GEBURTSHILFE | WAHLÄRZTIN
OBERÄRZTIN IM ORDENSKLINIKUM LINZ | BHS LINZ

GYNKO
Gynäkologische Kompetenz
Das bedeutet für mich nicht nur die Anwendung von Fachwissen nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern darüber hinaus die Individualität, die Einzigartigkeit meiner Patientinnen wertzuschätzen. Es ist mir ein besonders wichtiges Anliegen, dass sich die Patientinnen in meiner Ordination wohl fühlen. Daher nehme ich mir für Sie in einer entspannten, stressfreien Atmosphäre Zeit zum Zuhören und gehe individuell auf Ihre jeweilige Situation bzw. ein vorhandenes Problem ein – um Ihnen die für Sie persönlich beste Betreuung anzubieten. Wie Sie sicher bemerkt haben, ist das Markenzeichen meiner Ordination ein Ginkgo-Blatt. Der Ginkgo ist eine ursprünglich aus China stammende, heute weltweit verbreitete Baumart und gilt als altes Symbol für das Leben.

Ordination
Marktplatz 2 - 4490 St. Florian
07224 41267 | 0664 73643828
Montag: 8.00 -13.00
Dienstag: 14.00 - 20.00
zusätzlich
jeden 2. Dienstag: 9.00 - 12.00 u. 14.00 - 20.00
jeden 1. Donnerstag im Monat: 8.00 - 12.00
* Die Online-Terminbuchung erfolgt über das sichere Portal von Latido.at
Wichtiger Hinweis: Ab März 2025 ist eine Bezahlung mit Zahlschein nicht mehr möglich, sondern nur mehr mit Karte oder bar.

Leistungen:
Klimakterium (Wechsel)
Abklärung gutartiger gynäkologischer Erkrankungen
Onkologische Betreuung & Nachsorge

Wahlarztinfo
In meiner Ordination profitieren Sie als Patientin unter anderem von • geringen Wartezeiten • kurzfristig möglichen Terminen • Zeit für ausführliche Gespräche • exakten, umfassenden Untersuchungen und Behandlungen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen (siehe Bereich Leistungen) weitere Vorteile: • Zweitmeinung • Blutabnahme direkt in der Praxis: Sie sparen sich den Weg ins Labor. • Verordnete Medikamente erhalten Sie zum normalen Rezepttarif in der Apotheke. Da Wahlärzte keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben, erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Zusammen mit dem Einzahlungsbeleg können Sie diese an Ihre Krankenkasse schicken. Sie erhalten dann einen Teil (je nach Kasse ca. 80 % des üblichen Kassentarifs) der Kosten rückerstattet.
Team

Dr. Julia Ganhör-Schimböck
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Katharina Öllinger
Ordinationsassistentin